Hilfe
Anmeldung
Wie melde ich mich an?
Sie sind als Administrator oder als Anwender im EXTRANET registriert. Ihre persönlichen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) sind Ihnen bekannt.
Zum Einloggen tragen sie bitte Ihren Benutzernamen und persönliches Passwort ein.
Wieso werden mir unterschiedliche Anmeldemöglichkeiten angeboten?
Die Unfallkasse hat Sie mit einer erweiterten Freischaltung für das Extranet registriert. Dieses geschieht in der Regel, wenn in einem Unternehmen bzw. einer Betriebsstätte nur eine einzelne Person für die Nutzung des Extranets vorgesehen ist.
Bei einer erweiterten Freischaltung müssen Sie bei jeder Anmeldung auswählen, ob Sie sich als Benutzer oder als Administrator anmelden möchten.
- Als Benutzer können Sie (je nach vergebener Berechtigung im Fachsystem der Unfallkasse) z.B. elektronische Unfallanzeigen erfassen oder Mitteilungen an die Unfallkasse versenden.
- Als Administrator können nur administrative Tätigkeiten vorgenommen werden. Dieses können z.B. die Anlage von anderen Benutzern, Änderungen von Passwörtern oder Berechtigungen sein.
Welche Kennwortrichtlinie gibt es?
Ein Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens aus drei verschiedenen Zeichengruppen bestehen!
Es gibt vier Zeichengruppen:
- Großbuchstaben
- Kleinbuchstaben
- Sonderzeichen
- Zahlen
Ein gültiges Passwort könnte wie folgt lauten:
- IdUKw3kZ
- In der UK wohnen 3 kleine Zwerge
Passwort vergessen, was soll ich tun?
Sind Sie als Anwender im Extranet registriert, so haben Sie Ihre Zugangsdaten von dem verantwortlichen Administrator Ihres Unternehmens erhalten. Bitte wenden Sie sich ausschließlich an den verantwortlichen Administrator, er kann Ihnen ein neues Passwort einrichten.
Sind Sie als Administrator freigeschaltet, so müssen Sie sich direkt und persönlich an die Unfallkasse wenden von der Sie freigeschaltet wurden. Die Kontaktdaten finden Sie im u. a. im Impressum.
Administration
Benutzer
Was sind Benutzer?
Benutzer sind die Akteure im Extranet. Nur ein Administrator besitzt die Rechte neue Benutzer zu erfassen, bereits erfasste Benutzerdaten zu bearbeiten, Benutzer zu sperren, Benutzer zu löschen, ihnen neue Rechte zu erteilen oder zu entziehen, sowie das Passwort zurückzusetzen.
Mit dem Button Neuen Benutzer anlegen können neue Benutzer erstellt werden.
Was ist die Benutzerkennung?
Die Benutzerkennung (Anmeldename) muss über alle Nutzer der Anwendung eindeutig sein. Diese wird beim Speichern geprüft und sofern bereits vorhanden vom System abgewiesen. Da auch von anderen Administratoren Benutzer angelegt werden, sollte bereits bei der Anlage ein unverwechselbarer Anmeldename vergeben werden. Dies ist z.B. durch die E-Mail-Adresse (karl.redlich@stadtwadern.de) gegeben.
Der Administrator vergibt ebenfalls ein Einmalpasswort. Dies ist durch den Benutzer bei der ersten Anmeldung zu ändern.
Anmeldename und Kennwort sind dem Anwender vom Administrator bekannt zu geben.
Welche Kennwortregeln gibt es?
Das Kennwort muss mindestens 8 und darf höchstens 24 Zeichen lang sein.
Der Benutzername darf nicht im Kennwort enthalten sein (auch nicht rückwärts).
Das Kennwort muss ferner mindestens drei Regeln der folgenden vier Zeichen-Regeln erfüllen:
- Großbuchstaben: Das Kennwort muss mindestens einen Großbuchstaben enthalten.
- Kleinbuchstaben: Das Kennwort muss mindestens einen Kleinbuchstaben enthalten.
- Ziffer: Das Kennwort muss mindestens eine Ziffer enthalten.
- Sonderzeichen: Das Kennwort muss mindestens ein Sonderzeichen enthalten.
Wie funktioniert die Rechteverwaltung?
Aus den aufgeführten Rechten kann der Administrator dem Benutzer ein oder mehrere Rechte zuweisen. Nur mit diesen Rechten darf der Benutzer im EXTRANET agieren. Die generelle Vergabe der zur Verfügung stehenden Rechte erfolgt bei (Extranet-) Freischaltung des Administrators bzw. der Katastereinheit auf seiten der Unfallkasse.
Wie funktioniert die Gruppenzuordnung?
Der Benutzer ist einer Benutzergruppe zuzuordnen. Er kann dann nur Versicherungsfallmeldungen innerhalb seiner zugeordneten Benutzergruppe ansehen und bearbeiten.
Administrator
Welche Funktion hat die Administrator-Rolle?
Als Administrator haben Sie die Rechte Benutzergruppen und Benutzer zu verwalten. Alle weiteren Rechte wie Unfallmeldungen erfassen oder Unternehmensbezogene Daten einsehen, können Sie nur auf die Benutzer übertragen. Sind Sie als Administrator inkl. erweiterter Freischaltung hinterlegt, ist die Übertragung der weiteren Rechte auch für die eigene Person möglich (allerdings nur im Rahmen der Benutzer Anwendung sichtbar/nutzbar).
Benutzergruppen
Was sind Benutzergruppen?
Mit Benutzergruppen können die Organisationsstrukturen der eigenen Verwaltung nachgebildet und die Einsichts- und Bearbeitungsrechte gegenüber einer anderen Benutzergruppe abgegrenzt werden. So tragen Benutzergruppen auch dem internen Datenschutz Rechnung. Beispielsweise darf ein Benutzer die Versicherungsfallanzeigen eines anderen Benutzers nur verwalten (ansehen und bearbeiten), wenn beide Benutzer einer gleichen Benutzergruppe angehören.
Mit dem Button Neue Benutzergruppe anlegen können neue Benutzergruppen erstellt werden.
Unfallmeldungen
Unfallanzeige
Wer muss den Unfall anzeigen?
Unternehmerinnen und Unternehmer. Diese können auch Personen bevollmächtigen die Unfallanzeige zu erstatten.
Bei Schulen und ähnlichen Einrichtungen ist dies der Sachkostenträger oder der Schulhoheitsträger, soweit dieser nicht Unternehmerin und Unternehmer ist. Diese können auch Personen bevollmächtigen die Unfallanzeige zu erstatten. In Schulen und Kindertageseinrichtungen ist dies in der Regel die Leiterin oder der Leiter der Einrichtung.
Wann ist ein Unfall anzuzeigen?
Arbeitsunfälle und Wegeunfälle (z. B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) sind anzuzeigen, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen oder zum Tod der versicherten Person führen.
Schülerunfälle infolge einer Tätigkeit, die mit dem Besuch der Einrichtung zusammenhängt, und Wegeunfälle (z. B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Einrichtung) sind anzuzeigen, wenn sie ärztlich behandelt werden müssen oder zum Tod führen.
Wer erhält die Unfallanzeige?
- Der zuständige Unfallversicherungsträger (UV-Träger).
- Ein Exemplar bleibt zur Dokumentation im Unternehmen bzw. in der Einrichtung.
- Unterliegt das Unternehmen der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht (bei landwirtschaftlichen Betrieben, nur soweit sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigen), ist ein Exemplar an die für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitsschutz) zu senden.
- Unterliegt das Unternehmen der bergbehördlichen Aufsicht, erhält die zuständige untere Bergbehörde ein Exemplar
- Ein Exemplar erhält der Betriebsrat (Personalrat), falls vorhanden. Die Unfallanzeige ist vom Betriebsrat (Personalrat) mit zu unterzeichnen.
Wer ist zu informieren?
- Versicherte Personen (bei noch nicht Volljährigen die gesetzlichen Vertreter), sind auf ihr Recht hinzuweisen, dass sie eine Kopie der Unfallanzeige verlangen können.
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Betriebsärztin oder Betriebsarzt
Welche Frist gilt für die Unfallanzeige?
Innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis vom Unfall.
Was ist bei schweren Unfällen, Massenunfällen und Todesfällen zu beachten?
Tödliche Unfälle, Massenunfälle und Unfälle mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden sind sofort per Telefon, Fax oder E-Mail dem zuständigen UV-Träger und ggf. der zuständigen staatlichen Behörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt, untere Bergbehörde) zu melden.
Formular zur Unfallanzeige
Unfallhergang (Arbeitsunfall)
Hier soll der Unfall mit seinen näheren Umständen detailliert geschildert werden: Wo, wie, warum, unter welchen Umständen? Beteiligte Geräte, Maschinen, Fahrzeuge oder Gefahrstoffe? Insbesondere auf die folgenden Punkte ist einzugehen:
- Betriebsteil, in dem sich der Unfall ereignete: z. B. Büro, Schlosserei, Verkaufstheke, Betriebshof, Gewächshaus, Stall
- Tätigkeit, die die verletzte Person ausübte: z. B.
… bediente eine Kundin
,… trug Unterlagen zum Konstruktionsbüro
,… schlug einen Bolzen heraus
,… entlud Lieferwagen
,… reparierte Maschine (Art, Hersteller, Typ, Baujahr)
- Umstände, die den Verlauf des Unfalls kennzeichnen (Was löste den Unfall aus, welche Arbeitsmittel wurden benutzt, an welchen Maschinen und Anlagen wurde gearbeitet?); z. B.:
beugte sich zu weit zur Seite, dadurch rutschte die Leiter weg und die Person stürzte 3 m in die Tiefe
,verkantete das Holz und wurde von der Holzkreissäge (Hersteller, Typ, Baujahr) erfasst
,rutschte aus, weil auf dem Boden Abfall/Schmutz/Öl/Dung lag
Waren Arbeitsbedingungen wie Hitze, Kälte, Lärm, Staub, Strahlung gegeben, die mit dem Unfall im Zusammenhang stehen könnten?
Wurde mit Gefahrstoffen umgegangen, die mit dem Unfall im Zusammenhang stehen könnten?
Sie können auch Skizzen zur Erläuterung des Unfallverlaufs beifügen.
Unfallhergang (Schülerunfall)
Hier soll der Unfall mit seinen näheren Umständen detailliert geschildert werden: Wo, wie, warum, unter welchen Umständen? Beteiligte Geräte, Maschinen, Fahrzeuge oder Gefahrstoffe? Insbesondere auf die folgenden Punkte ist einzugehen:
- Ort, an dem sich der Unfall ereignet hat, z. B. im Flur, auf dem Schulhof, im Seminarraum, inder Sporthalle
- Art der Veranstaltung, z. B. regulärer Unterricht, Bundesjugendspiele, Wandertag,Förderunterricht, Mittagsbetreuung
- Umstände, die den Verlauf des Unfalls kennzeichnen, z. B. Sturz mit dem Fahrrad, Ausrutschen auf dem Fußboden, Zusammenprall mit Schülerin, Rangelei/Streitfälle unterSchülern, Stolpern an einer Treppe, Verletzung durch Schneeball
- Besondere Bedingungen, z. B. Schneeglätte, feuchter Boden oder Laub, Umgang mit Gefahrstoffen
Bei Schulsportunfällen sind Sportart und die Art der Veranstaltung (Pflichtunterricht, Arbeitsgemeinschaft, Wahlpflichtfach, Wahlfach, Schulsportwettbewerb) anzugeben.
Sie können auch Skizzen zur Erläuterung des Unfallverlaufs beifügen.
Leiharbeitnehmer/-in
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sind im Unternehmen tätige Beschäftigte einer Zeitarbeitsfirma oder eines Personaldienstleisters. Es liegt ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vor.
Beziehung zum Unternehmen
Hier sind Angaben zu machen, wenn die Unternehmerin oder der Unternehmer eine natürliche Person ist, auf die sich das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vor- oder Nachteil auswirkt (z. B. Einzelunternehmerin oder persönlich haftender Gesellschafter einer OHG). Das Feld „verwandt“ ist auch dann anzukreuzen, wenn die versicherte Person mit der Unternehmerin oder dem Unternehmer bis zum dritten Grade verwandt, bis zum zweiten Grade verschwägert oder deren bzw. dessen Pflegekind ist.
Krankenkasse
Bei gesetzlicher Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld genügen Name, PLZ und Ort der Kasse; in anderen Fällen bitte Art der Versicherung angeben (z. B. Privatversicherung, Krankenversicherung für Rentnerinnen und Rentner, Familienversicherung, freiwillige Versicherung bei gesetzlicher Krankenkasse).
Berufskrankheit-Anzeige
Allgemeines zur BK-Anzeige
Die frühzeitige Anzeige über Anhaltspunkte für eine Berufskrankheit (BK) liegt vor allem im Interesse der versicherten Person. Je früher der Unfallversicherungsträger (UV-Träger) von Anhaltspunkten für das Vorliegen einer BK Kenntnis erhält, desto eher kann das Feststellungsverfahren zur Prüfung von Leistungsansprüchen (Individualprävention, Rehabilitation, Leistungen in Geld etc.) beginnen. Ein sorgfältiges und vollständiges Ausfüllen erspart der versicherten Person Verzögerungen im Feststellungsverfahren.
Informationen zu Berufskrankheiten und die aktuelle BK-Liste finden Sie auf der Webseite des DGUV.
Haben die Unternehmerinnen oder Unternehmer im Einzelfall Anhaltspunkte, dass bei versicherten Personen ihrer Unternehmen eine BK vorliegen könnte, sind sie nach § 193 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) gesetzlich verpflichtet, dies dem UV-Träger anzuzeigen.
Wer muss die BK-Anzeige erstatten?
Anzeigepflichtig ist der Unternehmer oder sein Bevollmächtigter. Bevollmächtigte sind Personen, die vom Unternehmer zur Erstattung der Anzeige beauftragt sind.
Wer muss die BK-Anzeige erstatten?
Unternehmerinnen und Unternehmer. Diese können auch Personen bevollmächtigen die BK-Anzeige zu erstatten.
Wann ist eine BK-Anzeige zu erstatten?
Die BK-Anzeige ist zu erstatten, wenn die Unternehmerin oder der Unternehmer bzw. die oder der Bevollmächtigte aufgrund des persönlichen Kenntnisstandes Anhaltspunkte dafür hat, dass eine BK vorliegen könnte. Seit Inkrafttreten des SGB VII am 01.01.1997 ist die unternehmerische Anzeigepflicht in § 193 Abs. 2 SGB VII geregelt. Die BK-Anzeige ist hiernach nicht erst bei Vorliegen einer BK zu erstatten, sondern bereits bei Vorhandensein von Anhaltspunkten. Schon Hinweise auf die Möglichkeit einer BK (am Arbeitsplatz der versicherten Person kommen Stoffe bzw. Einwirkungen vor, die mit der aufgetretenen Krankheit in einem Zusammenhang stehen können) reichen aus, um die Anzeigepflicht zu begründen. Nur wenn der UV-Träger zu einem frühen Zeitpunkt von dem Krankheitsfall erfährt, kann er vorbeugend tätig werden.
Für jeden Erkrankungsfall ist eine gesonderte BK-Anzeige auszufüllen. Auch wenn die BK plötzlich wie ein Arbeitsunfall auftritt, ist die BK-Anzeige und nicht die Unfallanzeige zu verwenden.
Wer erhält die BK-Anzeige?
- Der zuständige UV-Träger.
- Ein Exemplar bleibt zur Dokumentation im Unternehmen.
- Ein Exemplar erhält der Betriebsrat (Personalrat), falls vorhanden. Die BK-Anzeige ist vom Betriebsrat (Personalrat) mit zu unterzeichnen.
Welche Frist gilt für die BK-Anzeige?
Innerhalb von 3 Tagen nachdem die Unternehmerin oder der Unternehmer von den Anhaltspunkten für eine BK Kenntnis erlangt hat.
Was ist bei Todesfällen, besonders schweren Berufskrankheiten oder Massenerkrankungen zu beachten?
Todesfälle, besonders schwere Berufskrankheiten (wie z. B. Krebserkrankungen) und Massenerkrankungen sind sofort per Telefon, Fax oder E-Mail dem zuständigen UV-Träger zu melden.
Formular zur Berufskrankheit-Anzeige
Krankheitserscheinungen
Es sollen die Krankheitserscheinungen und die Art der aufgetretenen Veränderungen/Beeinträchtigungen möglichst konkret beschrieben werden.
Gefährdende Tätigkeit / Stoffe
Anzugeben sind diejenigen Stoffe, Einwirkungen oder Tätigkeiten, die mit den unter
Krankheitserscheiungen
beschriebenen Krankheitserscheinungen in Verbindung
stehen können (z. B. Lärm, Feuchtarbeit, Asbest, Lösungsmittel etc.).
Überprüfung der Gefährdungsfaktoren
Nach §5 Arbeitsschutzgesetz sind Gefährdungsbeurteilungen gesetzlich vorgesehen und daher, soweit vorhanden immer beizufügen.
Mitteilungen
Was sind Mitteilungen?
In diesem Bereich können bereits erstellte Mitteilungen gesucht, angesehen und bearbeitet werden. Auch neue Mitteilungen (Button Neue Mitteilung anlegen) können an die Unfallkasse erstellt und übermittelt werden. Diese Mitteilungen werden direkt an die zuständige Sachbearbeitung der Unfallkasse weitergeleitet.
Was sind Adressänderungsmitteilungen?
Es werden die im Mitgliederbestand der Unfallkasse aktuell erfassten Adressdaten angezeigt.
Die Adressänderungsmitteilung wird durch einfaches überschreiben oder ergänzen der Datenfelder und anschließenden speichern (Mitteilung speichern) erzeugt. Der Änderungsmitteilung können elektronische Dokumente sowie Fotos/Grafiken (Formate: jpg, jpeg, tiff, png, pdf) per Fileupload vor Übermittlung hinzugefügt werden. Mit Mitteilung übermitteln wird die Änderungsmeldung der Sachbearbeitung der Unfallkasse zugeleitet. Nachdem die Änderung in den Stammdaten bei der Unfallkasse erfolgt ist, ist diese auch hier ersichtlich.
Was sind Freitextmitteilungen?
Hierüber können sie sonstige Meldungen, Anfragen, Unterlagen zu existierenden Vorgängen, usw. über einen gesicherten Zugang direkt an die Unfallkasse versenden. Einer Mitteilung können elektronische Dokumente sowie Fotos/Grafiken (Formate: jpg, jpeg, tiff, png, pdf) per Fileupload vor Übermittlung hinzugefügt werden.
Mit Mitteilung übermitteln wird die Mitteilung der Sachbearbeitungin der Unfallkasse zugeleitet.
Was sind Bankverbindungsmitteilungen?
Hierüber können Sie eine neue Bankverbindung mitteilen, eine bestehende Bankverbindung ändern, aber auch die Beendigung einer bestehenden Bankverbindung festlegen. Einer Bankverbindungsmitteilung können elektronische Dokumente sowie Fotos/Grafiken (Formate: jpg, jpeg, tiff, png, pdf) per Fileupload vor Übermittlung hinzugefügt werden.
Mit Mitteilung übermitteln wird die Mitteilung der Sachbearbeitung der Unfallkasse zugestellt.
Unternehmensbezogene Daten
In diesem Bereich stehen Ihnen aktuelle Bearbeitungsdaten der Unfallkasse zum Abruf zur Verfügung.
Beitragsbescheide
Was sind Beitragsbescheide?
Unter diesem Punkt werden die bestandskräftigen Beitragsbescheide der letzten 5 Kalenderjahre aufgelistet. Mit Vorgabe von Filterbedingungen kann die Ansicht und Ausgabe weiter eingeschränkt werden.
Über verschiedene Aktionen können Sie sich das erstellte Dokument ansehen, herunterladen oder ausdrucken.
Verpflichtungen
Was sind Verpflichtungen?
In dieser Übersicht wird nach fälligen Zahlungszielen der aktuell noch nicht getilgte Betrag der Beitragsverpflichtungen gegenüber der Unfallkasse ausgewiesen. Diese Beträge ergeben sich aus den bekanntgegebenen Beitragsbescheiden. Bereits vollständig beglichene Verpflichtungen werden nicht mehr angezeigt. Mit Eingabe von Filterbedingungen kann die Ansicht und Ausgabe individuell eingeschränkt werden.
Versicherungsfallrecherche
Was ist die Versicherungsfallrecherche?
Es werden die zu Ihren Lasten gemeldeten Versicherungsfälle aufgelistet.
Die Recherche ist bereits über die Suchkriterien (Quartal, Meldejahr) eingeschränkt. Mit Eingabe von Filterbedingungen kann die Ansicht und Ausgabe weiter eingeschränkt werden.
Die Tabelle kann im CSV- oder PDF-Format exportiert und heruntergeladen werden.